Wichtige Infos
Hier finden Sie einen Überblick mit allen wichtigen Infos bezüglich der Rahmenbedingungen meines Angebots.
Gerne stehe ich Ihnen für weitere Fragen zur Verfügung.
Erstgespräch
Im Erstgespräch lernen wir uns in erster Linie kennen und nehmen uns Zeit für Ihr Anliegen und Ihre Ziele. Wir klären Grundsätzliches wie zum Beispiel die Dauer der Therapiestunden, Frequenzmöglichkeiten und Fragen zur Psychotherapie an sich. Die Häufigkeit der Sitzungen bestimmen wir gemeinsam, sehr wichtig ist jedoch eine Regelmäßigkeit. Es ist mir ein Anliegen, eine angenehme, wertschätzende und sichere Atmosphäre zu schaffen. Dabei möchte ich Rücksicht auf Ihre individuellen Bedürfnisse nehmen und den Therapieablauf/Coachingablauf dementsprechend gemeinsam mit Ihnen abstimmen. Der therapeutische Prozess ist so kurz wie möglich und so lange wie notwendig. Ihre Bedürfnisse stehen dabei immer im Mittelpunkt.
Verschwiegenheit
Als Psychotherapeutin unterliege ich gem. §15 PthG der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Dies bedeutet, alle Inhalte und Informationen aus den Therapieeinheiten werden zum Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und Psychotherapeutin, nicht an Dritte weiter gegeben. Eine Aufhebung dieser Verschwiegenheitspflicht ist in der Regel nur mit Zustimmung der KlientIn in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen möglich.
Absagemodus
Sollten Sie eine vereinbarte Einheit nicht einhalten können, haben Sie die Möglichkeit diese bis 24 Stunden vorher kostenfrei abzusagen oder zu verschieben, andernfalls werden die Kosten zur Gänze verrechnet.
Kosten & Dauer der Einheiten
Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet EUR 90,-
Jede weitere psychotherapeutische Einheit dauert 50 Minuten und kostet EUR 110,-
Im Paarsetting: 90 Minuten - EUR 170,-
Im Familiensetting: 90 Minuten - EUR 170,-
Die Krankenkassen gewähren auf Antrag der KlientInnen einen Kostenzuschuss. Vorraussetzung dafür ist das Vorliegen einer krankheitswürdigen Störung laut dem Diagnoseschema ICD 10/11, da die Versicherung nur eine Krankenbehandlung bezahlt.
ÖGK - EUR 33,70
SVS - EUR 50,- (ab 1.1.2026)
BVAEB - EUR 50,20 (ab 1.1.2026)
Sollten Sie bei einem anderen Versicherungsträger versichert sein, bitte ich Sie um eigenständige Informationseinholung bzgl. Kostenzuschüsse.